Versorgungsanzeiger ÖD 2024

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  • SV24_06
Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten im Versorgungsfall neben der... mehr

Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten im Versorgungsfall neben der gesetzlichen Rente eine Zusatzversorgungsrente.

Auf der Drehscheibe

ÖD-Anzeiger 2024

wird die Zusatzrente von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) angegeben.

  • Zahlbetrag der Erwerbsminderungsrente für Beschäftigte im ÖD

      - im Alter von 35 bis 56 Jahren, die vor 2003 in den ÖD eintraten
      - im Alter von 29 bis 50 Jahren, die nach 2002 in den ÖD eintraten

  • Zahlbetrag der Altersrente ab 63, 65 und 67 Jahren für Beschäftigte bei Eintritt in den ÖD nach 2001 frühestens mit 18 und spätestens mit 39 Jahren
  • Zahlbetrag der Altersrente und Altersrente im Verhältnis zum Gehalt 

      - bei gleichbleibendem Gehalt
      - bei steigendem Gehalt von jährlich 2 Prozent
      - bei steigendem Gehalt von jährlich 3 Prozent

Für die Höhe der Altersrente sind das Alter bei Eintritt in den öffentlichen Dienst und die Gehaltsentwicklung maßgebend. Die Zusatzversorgung ersetzt umso weniger vom Endgehalt, je stärker sich das Gehalt des Beschäftigten entwickelt hat.

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