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Die Tabelle „Beamtenversorgung“ zeigt Ihnen den Aufbau der Beamtenversorgung. Sie enthält die... mehr

Die Tabelle „Beamtenversorgung“ zeigt Ihnen den Aufbau der Beamtenversorgung. Sie enthält die Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamten der Besoldungsordnungen A, B, C, R und W. Für alleinstehende und verheirate Beamtinnen und Beamte sind auch die Nettodienstbezüge nach Abzug der Lohnsteuer (St.Kl. I für Alleinstehende, St.Kl. III für Verheiratete) angegeben. 

Im Versorgungsbereich sind die Brutto- und Netto-Ruhegehälter der Bundesbeamten bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit und bei Eintritt in den Altersruhestand mit 65 Jahren anhand ihrer Besoldungsgruppe und der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre ausgewiesen. Die Verminderung der später zu erwartenden Versorgungsbezüge heutiger, jüngerer, aktiver Beamter zeigt die Tabelle über das Brutto- und Nettoruhegehalt künftiger Ruhestandsbeamter, die nach Einführung der Heraufsetzung der Altersgrenze nur mit einem Abschlag von 7,2 Prozent mit 65 Jahren in Pension gehen können und mehr Steuern von ihrem Ruhegehalt zu zahlen haben. 

Ein Lesebeispiel: Ein verheirateter Oberamtsmeister, Besoldungsgruppe A 5, tritt mit 65 Jahren und 9 Monaten nach 40 Jahren in den Ruhestand. Seine Nettodienstbezüge betrugen zuletzt 2.648 Euro, sein Altersruhegehalt beträgt netto 1.978 Euro. Scheidet er hingegen mit 63 Jahren nach 40 Jahren aus, verringert sich sein Netto-Altersruhegehalt auf 1.797 Euro.

Die Beamtentabelle enthält auch die Grundgehaltssätze und Familienzuschläge der Landesbeamten der Besoldungsordnung A, Auszüge aus dem Beamtenversorgungsgesetz und Erläuterungen zur Versorgung der Bundesbeamten und abweichenden Versorgungsregelungen der Landesbeamten. 

Inhalte

  • Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
  • Ruhegehaltssatz
  • Dienstbezüge der Bundesbeamten
  • Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit
  • Altersruhegehalt mit 65 für Bundesbeamte
  • Grundgehaltssätze der Landesbeamten


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