Krankengeldanzeiger 2025

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  • SV25_14
Ab der 7. Woche einer Krankheit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrer... mehr

Ab der 7. Woche einer Krankheit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrer Krankenkasse das Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, wobei als Grenze die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung in Höhe von monatlich 5.175 Euro zu beachten ist. Vom Brutto-Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung abgezogen. Das dem Arbeitnehmer zustehende Netto-Krankengeld kann das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt nicht voll ersetzen. Es entsteht eine Lücke im Krankheitsfall.

Auf der Drehscheibe

Krankengeldanzeiger 2025 wird angezeigt

  • das Nettogehalt für alleinstehende und verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttogehalt zwischen 2.000 Euro und 7.550 Euro
  • das monatliche sowie das tägliche Krankengeld
  • die Versorgungslücke im Monat zwischen Nettogehalt und Nettokrankengeld für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer
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