BAV - Anzeiger 2025

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  • SV25_21
Die gesetzliche Rente reicht später nicht aus. Deswegen fördert der Staat neben der privaten... mehr

Die gesetzliche Rente reicht später nicht aus. Deswegen fördert der Staat neben der privaten Vorsorge die betriebliche Altersversorgung. Arbeitnehmer haben das Recht Teile ihres Gehalts steuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Versorgung zu investieren (Entgeltumwandlung). Die Vorteile der bAV zeigt Ihnen der Anzeiger

Betriebliche Altersversorgung 2025

  • Steuer- und Sozialversicherungsersparnis für alleinstehende und verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttogehalt zwischen 1.750 Euro und 7.550 Euro bei einer Entgeltumwandlung in Höhe von 100 Euro bzw. bei einem Monatsbruttogehalt zwischen 2.500 Euro und 10.000 Euro bei einer Entgeltumwandlung in Höhe von 302 Euro mit Arbeitgeberzuschuss
  • Nettomonatsgehalt ohne und mit bAV
  • Effektivaufwand des Arbeitnehmers zur bAV
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