Riester - Rente 2025

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  • SV25_20
Den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) fördert der Staat mit... mehr

Den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) fördert der Staat mit Zulagen zum Ausgleich der Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus. Zulagenberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamte und rentenversicherungspflichtige Selbstständige.

Auf der Drehscheibe Riester-Rente sind abzulesen

  • Höhe der Grundzulage und Kinderzulagen
  • Höhe der zusätzlichen Steuerersparnis
  • für alleinstehende und verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit bis zu 2 Kindern und einem rentenversicherten Jahresentgelt zwischen 20.000 und 100.000 Euro als Alleinverdiener
  • Sparbetrag, Zulagen, zusätzlicher Steuervorteil für ein Ehepaar (beide Arbeitnehmer) mit bis zu 2 Kindern und einem rentenversicherten Jahresentgelt zwischen 30.000 und 100.000 Euro

Ein Ehepaar, beide Arbeitnehmer, mit einem nach 2007 geborenen Kind, bezogen zusammen im Vorjahr ein Jahresgehalt von 70.000 Euro. Durch Vereinbarung von zwei Riester-Rentenverträgen mit einer Gesamtsparleistung von 2.800 Euro (4 % des Gehalts) erhalten sie die volle Zulage von 650 Euro (Ehefrau 175 Euro, Ehemann 175 Euro, Kind 300 Euro), sodass ihre Eigenleistung nur 2.150 Euro beträgt. Den Sparbetrag von 2.800 Euro setzt das Ehepaar als Sonderausgaben ab. Sie erzielen dadurch einen über die Zulagen hinausgehenden Steuervorteil, der vom zu versteuernden Einkommen abhängt.

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