Erbschaftsteueranzeiger

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  • SV25_13
Immer stärker sprudeln die Einnahmen des Staates aus der Erbschaftsteuer. Nach Abzug der... mehr

Immer stärker sprudeln die Einnahmen des Staates aus der Erbschaftsteuer. Nach Abzug der Freibeträge verlangt der Staat zwischen 7 Prozent und 50 Prozent des Erbes.

Der Erbschaftsteuer-Anzeiger gibt an

  • Freibeträge
  • Erbschaftsteuerklassen nach dem Verhältnis des Erben zum Erblasser
  • Erbschaftsteuer für verschiedene Erbbeträge

Erbt beispielsweise ein Neffe von seinem Onkel ein Kapital in Höhe von 120.000 Euro, beträgt die Erbschaftsteuer 30.000 Euro. Als Neffe wird er der Erbschaftsteuerklasse III zugeordnet. Erbschaftsteuerfrei bleiben für den Neffen 20.000 Euro. Erbschaftsteuerpflichtig sind 100.000 Euro, die mit 30 Prozent besteuert werden.

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