Beamtenversorgungsanzeiger 2025

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  • SV25_05
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Beamtenversorgung 2025

für alleinstehende und verheiratete Bundesbeamtinnen und -beamte in der Besoldungsgruppe A 3 bis A 16

  • Brutto und Netto-Dienstbezüge
  • Brutto und Netto-Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit
  • Differenz der Nettodienstbezüge zum Netto-Ruhegehalt
  • Brutto und Netto-Altersruhegehalt ab 65 Jahren
  • Differenz der Nettodienstbezüge zum Netto-Altersruhegehalt

Ein Lesebeispiel: Ein 49-jähriger alleinstehender Bundesbeamter in der Besoldungsgruppe A 11, Stufe 8 erhält seit 1.04.2022 4.833 Euro Brutto-Dienstbezüge, sodass ihm nach Steuern 3.735 Euro verbleiben. Bei Ausscheiden aus dem Dienst wegen Dienstunfähigkeit erhält er nach Abzug von Steuern 2.554 Euro, vorausgesetzt dass er mit Zurechnungszeit eine ruhehegehaltfähige Dienstzeit von 40 Jahren erfüllt hat. Bei Dienstunfähigkeit fehlen ihm zu seinen Nettodienstbezügen 1.181 Euro.

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