Beamtenversorgung 2021

Menge | Stückpreis |
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bis 9 | 4,35 € * |
ab 10 | 4,05 € * |
ab 25 | 3,90 € * |
ab 50 | 3,80 € * |
ab 100 | 3,70 € * |
ab 250 | 3,33 € * |
ab 500 | 3,00 € * |
ab 750 | 2,70 € * |
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- Artikel-Nr.: SV21_23
Neuerungen
- Höhere Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamten durch das Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 - Höherer Versorgungsabschlag für Bundesbeamte bei Pensionseintritt mit 65 Jahren
- Geringerer Versorgungsfreibetrag 2021 für die Steuerberechnung der 2021 erstmals beginnenden Ruhegehälter
- Anpassung der Grundgehaltssätze der Landesbeamten an neue Landesbeamtenbesoldungsgesetze
Die Tabelle "Beamtenversorgung 2021" zeigt Ihnen den Aufbau der Beamtenversorgung. Die Tabelle enthält die Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamten der Besoldungsordnungen A, B, C, R und W vor und nach Abzug der Lohnsteuer. Berücksichtigt ist die Lohnsteuer der Steuerklasse I für Alleinstehende und die Lohnsteuerklasse III für Verheiratete.
In den Tabellen "Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit 2021 für Bundesbeamte" und "Altersruhegehalt 2021 für Bundesbeamte" ist das Ruhegehalt vor und nach Abzug von Steuern nach einer ruhegehaltfähigen Dienstzeit bis zu 40 Jahren für alleinstehende und verheiratete Bundesbeamte der Besoldungsordnung A 3 - A 16, B 1 - B 3, W 1 - W 3 und R 1 und R 2 angegeben.
Berechnet sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der jeweiligen Endstufe der Besoldungsgruppe. Zugrunde liegen die ab 1. März 2020 geltenden Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamten.
Die Beamtentabelle 2021 enthält auch die Grundgehaltssätze und Familienzuschläge der Landesbeamten der Besoldungsordnung A, Auszüge aus dem Beamtenversorgungsgesetz und Erläuterungen zur Versorgung der Bundesbeamten und abweichenden Versorgungsregelungen der Landesbeamten. (DIN A 4, 12 Seiten).
Inhalte
- Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
- Ruhegehaltssatz
- Dienstbezüge der Bundesbeamten
- Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit
- Altersruhegehalt mit 65 (mit Abschlag) für Bundesbeamte
- Abschlagsfreies Altersruhegehalt
- Grundgehaltssätze der Landesbeamten der Besoldungsordnung A in den 16 Bundesländern
- Familienzuschläge
- Mindest- und Höchstversorgung der Landesbeamten
- Anwärterbezüge