SV-Formular Basis
- Artikel-Nr.: SVC-7040
Immer wieder weist der Gesetzgeber darauf hin, dass die Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichen, insbesondere für gut verdienende Arbeitnehmer und Selbstständige, und private Vorsorge unerlässlich sei. Deshalb fördert der Staat die private Altersversorgung, in dem die Beiträge zur Basis-Rente, einer lebenslangen Altersrente, als Sonderausgaben das steuerpflichtige Einkommen senken. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis für den Steuerpflichtigen führen, abhängig von seinen persönlichen Einkommensverhältnissen.
Einstellmöglichkeiten
- Familienstand (Alleinstehend / Verheiratet)
- Zu versteuerndes Einkommen (20.000 € bis 120.000 € in 2.000 € -Sprüngen)
- Kirchsteuerpflichtig (ja/nein)
- Bundesland des Wohnorts
- Jahresaufwand zur Basis-Rente (600 € bis 6.000 € in 600 €-Sprüngen)
Ausgabewerte
- Einkommensteuerersparnis
- Einsparung am Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuerersparnis
- Gesamte Steuerersparnis
- Steuerersparnis im Jahr 2024
Berechnung
Seit 2023 kann der Steuerpflichtige 100 % des Aufwandes zur Basis-Rente als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen und spart dadurch in Abhängigkeit seines zu versteuernden Einkommens Einkommensteuer. Die Einkommensteuerberechnung ist nach dem Steuertarif 2024 nach der Grundtabelle für Alleinstehende und nach der Splittingtabelle für Verheiratete (Zusammenveranlagte) vorgenommen.
Die Kirchensteuer ist mit 9 %, mit Ausnahme des Wohnortes in Bayern und Baden-Württemberg mit 8 %, der Einkommensteuer berechnet.
Demo
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